Einkommensteuerpflichtig?

Auszug aus meinem neuen eBook „Buchführung für Gründer und Selbständige“:

Zu einer Einführung gehört (leider) auch ein Streifzug durch die wichtigsten Steuergesetze. Hier ein wenig zum Einkommensteuergesetz. Fortsetzung folgt….

 

“ Gesetze fangen üblicherweise mit dem Paragraphen 1 an. Da steht nämlich meist drin, wann dieses Gesetz überhaupt anwendbar ist. Also beginnen wir auch hiermit unsere Betrachtung:

§ 1 (1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient.

 

Da es auch juristische Personen gibt, gilt das Einkommensteuergesetz also nur für natürliche Personen. Juristische Personen sind beispielsweise Unternehmen, wie eine GmbH, eine AG oder auch ein Verein. Sie sind rechtsfähig, obwohl sie durch einen Menschen vertreten werden müssen.
Wenn es unbeschränkt einkommensteuerpflichtige gibt, gibt es wohl auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen. Das wären dann diejenigen, die im Ausland wohnen und nur in Deutschland etwas verdienen.
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, ist hier übrigens mit seinen weltweiten Einnahmen steuerpflichtig….. nur so als Erinnerung für die Leute mit den millionenschweren Zinseinnahmen in der Schweiz….“

Apropos Schweiz, war da nicht gerade jemand aus München, der……? 😉

von Stefan Scholz, 06.05.2013

 

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